Nein – Auch nicht in der Nachrüstung.
Es gibt seit Mitte 2016 ein neues sehr aufwendiges Prüfverfahren (EU-Nr. 540/2014). Hiermit wird in mehreren Betriebs-Situationen getestet, ob die Abgasanlagen die maximalen dB-Werte einhalten. Dies ist bei allen NAP-Anlagen ausnahmslos der Fall.

NAP Sportaupuff Valve Control 2Um dies sicherzustellen, haben wir eine Steuerung, die NAP-Automatic-Valve-Control, entwickelt. Das System ist an die von der EU vorgegebenen Parameter gebunden und interveniert, falls notwendig, sanft und nahtlos. Die NAP-Automatic-Valve-Control Einheit kann CAN-Bus-Signale lesen, die von der ECU des Motors kommen. So ist sichergestellt, dass Sie immer gesetzeskonform unterwegs sind – gleichgültig, wann die Klappen per NAP-Taster im Cockpit von sportlich komfortabel auf einen kernigen Rennsportsound umschalten. Diese elektronische Kontrolleinheit ist das Gehirn unserer Klappenauspuffsysteme und wird von uns individuell für jedes Fahrzeugmodel konfiguriert.

NAP-EG-Genehmigung-Plakette

Diese Gesamtsysteme werden in unserem Auftrag vom TÜV ausführlich geprüft. Zusammen mit den Testprotokollen, detaillierten technischen Spezifikationen und der Zertifizierung der NAP als Hersteller, erhalten wir die Grundlage für unsere EG-Genehmigungen. Als Ergebnis dieses Testverfahrens bleiben alle unsere Abgasanlagen eintragungsfrei und entsprechen zu 100 % der in Europa geltenden StVO.

Die NAP distanziert sich ausdrücklich von Verkäufen, die mit so genannter Typengenehmigungen angeboten werden.

Die GTÜ klärt auf

GTÜ Artikel zum Thema Klappenanlagen.

Klappenanlagen sind nicht generell verboten! – Die GTÜ klärt dazu auf

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