Die NAP Manufaktur GmbH (nachfolgend „NAP“) ist bemüht, ihre Website www.nap-sportauspuff.com barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind
- die Richtlinie (EU) 2016/2102,
- das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie
- die Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (NBITV),
- die harmonisierte Norm DIN EN 301 549 (V3.2.1) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Diese Erklärung gilt für alle unter der Domain nap-sportauspuff.com veröffentlichten Webseiten und Webshops, soweit dort nicht ausdrücklich anders vermerkt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise vereinbar mit den zuvor genannten Rechtsvorschriften und Normen. Nach einer internen Selbstbewertung bestehen insbesondere folgende bekannte Barrieren:
- Alternative Texte für Bilder: Einige Bilder und Bedienelemente könnten noch ohne aussagekräftige Alternativtexte vorhanden sein. Dies erschwert es Nutzerinnen und Nutzern von Screenreadern, den Inhalt der Bilder zu erfassen. Wir arbeiten daran, alle relevanten Bilder sukzessive mit passenden Alternativtexten zu versehen.
- PDF-Dokumente: Einzelne zum Download angebotene PDF-Dokumente (z. B. Montageanleitungen oder Gutachten) sind unter Umständen nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Wir bemühen uns, zukünftig barrierefreie Versionen bereitzustellen.
- Video-Untertitel: Nicht alle eingebundenen Videos verfügen über Untertitel, was für hörgeschädigte Nutzerinnen und Nutzer eine Barriere darstellt.
- Kontraste: Vereinzelt könnten die Farbkontraste von Texten oder Bedienelementen zum Hintergrund nicht den geforderten Mindestwert erreichen.
Begründung der verbliebenen Barrieren
Die nachfolgend genannten Inhalte weichen trotz aller Bemühungen noch von den Barrierefreiheits-Vorgaben ab. Eine vollständige Anpassung würde derzeit einen Aufwand verursachen, der in keinem angemessenen Verhältnis zu den personellen, technischen und finanziellen Ressourcen unseres mittelständischen Unternehmens steht. Diese Einschätzung stützt sich auf die „unverhältnismäßige Belastung“-Klausel des europäischen Web-Accessibility-Rechts und orientiert sich an einschlägigen Leitfäden zur Belastungs-Bewertung
1. Umfangreiche Bildbestände
Unser Online-Katalog enthält mehrere zehntausend Produkt- und Detailfotos, die häufig automatisiert aus Warenwirtschaftssystemen übernommen werden. Jedes Bild manuell mit einem sinnvollen Alternativtext zu versehen, würde neben beträchtlichen Kosten einen dauerhaften Pflegeaufwand verursachen und Überarbeitungen anderer Kernprozesse verzögern. Relevante Funktions-Icons und redaktionelle Bilder erhalten jedoch sukzessive Alt-Texte mit höchster Priorität.
2. PDF-Dokumente externer Herkunft
Ein Teil unserer Einbau-Anleitungen, Gutachten und Preislisten wird von Zulieferern ausschließlich als nicht barrierefreie PDF-Dateien bereitgestellt. Da wir auf Layout, Textebene und Metadaten dieser Dokumente keinen Einfluss haben, können wir sie vor Veröffentlichung nicht nach WCAG 2.1 aufbereiten. Der rechtliche Rahmen lässt eine solche Ausnahme für nicht selbst erstellte Dokumente ausdrücklich zu, sofern sie transparent begründet wird. Für neu eingehende Dokumente streben wir barrierefreie Fassungen oder HTML-Alternativen an.
3. Extern eingebettete Videos (Soundtests)
Die meisten von uns eingebetteten Videos demonstrieren ausschließlich den Klang verschiedener Auspuffanlagen, enthalten aber keine Sprache oder visuelle Handlung. Für reine Geräuschaufnahmen wären Untertitel wie „[Motorgeräusch]“ technisch möglich, böten jedoch Personen mit Hörbeeinträchtigung keinen Mehrwert, weil sie die akustischen Unterschiede (Frequenz, Lautstärke, Resonanz) nicht erfassen können. Eine manuelle Ergänzung jeder neuen Aufnahme wäre daher unverhältnismäßig, zumal die Videos auf Dritt-Plattformen gehostet werden und sich deren Player-Funktionen unserem direkten Zugriff entziehen.
4. Kontrastabweichungen bei dynamischen Seiten
Das Content-Management-System erzeugt Produkt- und Aktionsseiten automatisiert; Farben und Hintergründe werden teilweise aus Datenfeeds geladen. Dadurch können einzelne Komponenten (z. B. Aktions-Sticker oder User-Generated-Content) aktuell nicht in jedem Fall das erforderliche Kontrastverhältnis garantieren. Eine sofortige, vollumfängliche Anpassung aller dynamischen Templates würde tiefgreifende System-Refaktorierungen nötig machen (technische Restriktion). Stattdessen setzen wir auf fortlaufende Verbesserungen: neue Module werden vor Livestellung kontrastgeprüft, und bestehende Stylesheets werden schrittweise optimiert.
Ausblick
Wir überprüfen jährlich, ob die oben beschriebenen Gründe weiterhin bestehen oder durch neue Lösungen (z. B. KI-gestützte Alt-Text-Generierung, automatisierte Caption-Tools oder CMS-Updates) entfallen könnten. Sobald eine Umsetzung mit vertretbarem Aufwand möglich ist, werden die betroffenen Inhalte barrierefrei nachgerüstet.
Bewertungsmethode
Diese Erklärung beruht auf einer am 28.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung nach § 7 BITV 2.0. Für die Prüfung wurden anhand der „Website Accessibility Conformance Evaluation Methodology (WCAG-EM 1.0)“ sieben repräsentative Seitentypen und sämtliche wesentlichen Nutzerprozesse (z. B. Startseite, Suchfunktion, Produktdetail, Warenkorb/Checkout, Kontaktformular) ausgewählt.
Geschulte Fachkräfte haben jede Seite manuell mit Hilfstechnologien (z. B. Screenreader, Farbkontrast-Analyse, Tastaturtests) bewertet. Maßstab waren die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie die ergänzenden Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1.
Alle Befunde wurden in einem internen Prüfbericht dokumentiert und fließen in einen Maßnahmenplan zur kontinuierlichen Verbesserung ein.
Eine erneute Überprüfung erfolgt spätestens zwölf Monate nach Veröffentlichung dieser Erklärung oder unmittelbar nach größeren funktionalen oder gestalterischen Änderungen des Webangebots.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder möchten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
NAP Manufaktur GmbH
Otto-Hahn-Straße 52–54
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 858800
E-Mail: info@nap-sportauspuff.com
Wir reagieren in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.
Schlichtungsverfahren
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG wenden:
Schlichtungsstelle für barrierefreie IT
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Niedersachsen
Telefon: 0511 / 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
lstn.niedersachsen.de
Die Schlichtungsstelle versucht, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das Verfahren ist kostenfrei und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.
Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2025 erstellt. Letzte Überprüfung am 28.06.2025