Eine in der EU erteilte EG- bzw. ECE-Genehmigung ist in der Schweiz nicht automatisch und garantiert gültig. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und unterliegt ihren eigenen nationalen Zulassungsvorschriften für Fahrzeugteile.
Obwohl eine ECE-Genehmigung von vielen kantonalen Straßenverkehrsämtern als Prüfgrundlage anerkannt oder zumindest toleriert wird, besteht darauf kein Rechtsanspruch. Für eine garantierte Legalität muss eine Zubehörauspuffanlage in der Schweiz in der Regel ein spezifisches Schweizer Gutachten (z. B. ein DTC- oder FAKT-Gutachten) besitzen und in den Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Unsere dringende Empfehlung für Kunden aus der Schweiz: Bitte klären Sie die genauen Anforderungen für die Homologation einer unserer Anlagen für Ihr spezifisches Fahrzeug vor dem Kauf mit Ihrem zuständigen kantonalen Straßenverkehrsamt ab. Dies schützt Sie vor unerwarteten Problemen und Kosten.
Unsere Schweizer Einbaupartner kümmern sich gerne um die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.