1. Grundlagen: Halten Sie auf Anweisung an, stellen Sie den Motor ab und halten Sie Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) griffbereit.
  2. Proaktiv informieren: Teilen Sie dem Beamten sachlich mit, dass an Ihrem Fahrzeug eine Sportauspuffanlage der Marke NAP verbaut ist und diese über eine gültige Straßenzulassung verfügt.
  3. Wissen ist Ihr Vorteil – unterscheiden Sie nach Zulassungsart:
    • Fall A: Ihre Anlage hat eine ECE-Genehmigung oder eine TTG. Erklären Sie, dass die Anlage über ein E-Prüfzeichen bzw. eine KBA-Nummer für die TTG verfügt und daher eintragungsfrei Weisen Sie den Beamten höflich auf die entsprechende Gravur oder Plakette am Schalldämpfer hin, die er zur Überprüfung heranziehen kann.
    • Fall B: Ihre Anlage wurde per Einzelabnahme eingetragen (z.B. Camaro, Gladiator). Der entscheidende Nachweis ist hier der Eintrag in Ihren Fahrzeugpapieren. Zeigen Sie dem Beamten den entsprechenden Vermerk (meist unter Ziffer 22). Er wird die dort genannte Genehmigungs- oder Teilenummer mit der Anlage abgleichen.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Alle unsere Anlagen sind so konstruiert, dass sie im genehmigten Zustand die gesetzlichen Geräusch- und Abgasvorschriften einhalten. Jegliche Manipulation an der Auspuffanlage oder ihrer Steuerung ist strengstens verboten. Dies führt unweigerlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, zu empfindlichen Bußgeldern und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.