Nein, Klappenauspuffanlagen sind nicht grundsätzlich verboten. Die weitverbreitete Unsicherheit zu diesem Thema entstand durch Gesetzesänderungen um die Jahre 2016 bis 2018, die sich jedoch nicht gegen die Klappentechnologie an sich richteten, sondern gegen deren missbräuchliche Nutzung.

  • Die alte, heute unzulässige Funktionsweise: Früher war es bei vielen Aftermarket-Systemen möglich, die Auspuffklappen per Fernbedienung oder Schalter manuell und dauerhaft zu öffnen. Solche Systeme, die keine intelligente, gesetzeskonforme Steuerung besitzen, erhalten heute keine Genehmigung mehr, da sie nicht sicherstellen, dass die Geräuschgrenzwerte jederzeit eingehalten werden.
  • Die moderne, legale NAP-Lösung: Unsere intelligenten Klappensteuerungen sind tief in die Fahrzeugelektronik (CAN-Bus) integriert. Die Klappen öffnen und schließen sich vollautomatisch und ausschließlich auf Basis gesetzlich definierter Parameter wie Motordrehzahl, Fahrzeuggeschwindigkeit und Lastzustand. Das System ist darauf ausgelegt, den Motorsound innerhalb der legalen Grenzen zu emotionalisieren und den Abgasgegendruck bei hoher Leistungsanforderung (z. B. bei starker Beschleunigung) zu optimieren – nicht, um auf Knopfdruck in der Stadt maximalen Lärm zu erzeugen.

Die GTÜ klärt auf

GTÜ Artikel zum Thema Klappenanlagen.

Klappenanlagen sind nicht generell verboten! – Die GTÜ klärt dazu auf

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