Bei NAP steht Performance immer im Mittelpunkt, aber nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch im Straßenverkehr erlaubt.
Wenn ein Produkt mit dem Hinweis „nur für Rennsportzwecke“ oder „nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen“ gekennzeichnet ist, bedeutet das:
- Einsatzort: Es darf ausschließlich auf abgesperrten Strecken, also im Motorsport oder auf Testgeländen, eingesetzt werden.
- Zulassung: Diese Produkte besitzen keine Genehmigung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – also keine ECE-, EG- oder ABE-Zulassung.
ACHTUNG: Rechtliche Konsequenzen bei Straßennutzung
Wer solche Komponenten dennoch im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, riskiert:
- Das sofortige Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
- Den Verlust des Versicherungsschutzes.
- Mögliche rechtliche Konsequenzen (z.B. Bußgelder, Punkte).
Der Hinweis „nur für Rennsportzwecke“ ist somit kein Marketing-Label, sondern eine klare rechtliche Abgrenzung: Diese Artikel sind für die Rennstrecke entwickelt, nicht für die Straße.
Noch unsicher? Wenn du dir unsicher bist, welche Variante für dein Fahrzeug die richtige ist – sprich uns an. Wir helfen dir gern weiter!