Die weitverbreitete Annahme, dass der Einbau eines Zubehörteils wie einer Sportauspuffanlage automatisch zum vollständigen Verlust der Herstellergarantie führt, ist ein Mythos.
Die Rechtslage in Deutschland und der EU ist hier klar und basiert auf dem Kausalitätsprinzip. Das bedeutet: Ein Fahrzeughersteller kann einen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch nur dann ablehnen, wenn ein direkter und nachweisbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem von Ihnen verbauten Zubehörteil und dem aufgetretenen Schaden besteht.
- Beispiel 1 (Garantie bleibt unberührt): Wenn an Ihrem Fahrzeug ein Defekt am Getriebe, an der Elektronik des Infotainmentsystems oder an den elektrischen Fensterhebern auftritt, steht dies in keinem Zusammenhang mit der Auspuffanlage. Die Herstellergarantie für diese Bauteile bleibt vollständig erhalten.
- Beispiel 2 (Garantie kann betroffen sein): Sollte ein Schaden an einem Bauteil der Abgasnachbehandlung (z. B. Katalysator oder Lambdasonde) auftreten und der Hersteller kann nachweisen, dass dieser Schaden direkt durch eine fehlerhafte oder unpassende Zubehör-Auspuffanlage verursacht wurde (z.B. durch falschen Abgasgegendruck oder extreme Hitzeentwicklung), könnte er die Garantie für diese spezifischen, betroffenen Teile ablehnen.
Die Sicherheit von NAP: Genau hier liegt der Vorteil unserer hochwertigen Produkte. Jede NAP-Sportauspuffanlage wird fahrzeugspezifisch entwickelt, auf Prüfständen getestet und präzise auf den jeweiligen Motor und dessen Management abgestimmt. Wir stellen sicher, dass alle relevanten Parameter wie der Abgasgegendruck im optimalen Bereich liegen. Dadurch wird das Risiko von Folgeschäden, die zu Garantiekonflikten führen könnten, auf ein absolutes Minimum reduziert.