Es ist nicht möglich, einen pauschalen Dezibel-Wert (dB) für alle unsere Anlagen anzugeben, da der zulässige Geräuschpegel fahrzeugspezifisch ist. Der für Ihr Fahrzeug gesetzlich festgelegte Grenzwert ist in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter den folgenden Feldern vermerkt:
- Feld U.1: Standgeräusch in dB(A)
- Feld U.2: Motordrehzahl in min−1, bei der das Standgeräusch gemessen wird
Jede einzelne NAP-Sportauspuffanlage wird so entwickelt, konstruiert und geprüft, dass sie die für das jeweilige Fahrzeugmodell geltenden Grenzwerte für das Stand- und insbesondere für das Fahrgeräusch exakt einhält. Die offizielle Fahrgeräuschmessung ist ein hochkomplexes, genormtes Verfahren, das auf einer zertifizierten Teststrecke unter exakt definierten Bedingungen stattfindet. Eine simple Messung mit einer Smartphone-App oder einem Handmessgerät am Straßenrand ist nicht aussagekräftig und nicht mit der offiziellen Typgenehmigungsmessung vergleichbar.
Bei einer Verkehrskontrolle wird üblicherweise eine Nahfeld-Standgeräuschmessung durchgeführt. Hierbei gewährt der Gesetzgeber eine Messtoleranz von 5 dB(A) auf den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Wert. Unsere Anlagen sind so ausgelegt, dass sie auch unter Berücksichtigung dieser Toleranz sicher im legalen Bereich bleiben.
Wir veröffentlichen jedoch keine konkreten dB-Werte. Der Grund: Messwerte in Dezibel geben die subjektiv empfundene Lautstärke und den charakteristischen Klangeindruck nur unzureichend wieder. Vielmehr legen wir bei unseren Anlagen Wert auf einen satten, kräftigen und voluminösen Sound, der sich im Alltag und unter verschiedenen Fahrbedingungen bewährt – ohne dabei die zulässigen Geräuschpegel zu überschreiten.