Alles, was Sie über NAP Sportauspuffanlagen wissen müssen: Ihr umfassender FAQ-Guide

Alles, was Sie über NAP Sportauspuffanlagen wissen müssen: Ihr umfassender FAQ-Guide

Als führender Hersteller von Premium-Sportauspuffanlagen, insbesondere von Systemen mit Klappensteuerung, verstehen wir bei der NAP Manufaktur, dass unsere Kunden nicht nur nach einem außergewöhnlichen Sound und überlegener Leistung suchen, sondern auch nach rechtlicher Sicherheit und technischer Transparenz. Dieser umfassende Leitfaden wurde von unseren Experten zusammengestellt, um Ihnen alle Fragen zu beantworten – von der Legalität und Zulassung über die Funktionsweise unserer Technologie bis hin zur richtigen Pflege und Wartung.

Rechtlicher Rahmen & Zulassung

In diesem Abschnitt erklären wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Nachrüst-Auspuffanlagen in Europa. Wir zeigen Ihnen, warum eine NAP-Sportauspuffanlage mit einer gültigen Typgenehmigung die sicherste und komfortabelste Wahl für Ihr Fahrzeug ist.

Ich habe die Kopie der ECE-Genehmigung verloren, oder meine Anlage ohne Dokumente gebraucht erworben, was soll ich tun?

Kein Problem. Wenn Sie Ihre Anlage direkt bei uns erworben haben, können Sie einfach unseren Kundenservice kontaktieren. Halten Sie bitte idealerweise Ihre Rechnungs- oder Bestellnummer bereit. In den meisten Fällen können wir Ihnen unkompliziert eine digitale Kopie (PDF) des Genehmigungsdokuments für Ihr Produkt zur Verfügung stellen.

Falls Sie die Anlage jedoch gebraucht erworben haben, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr, um Ihnen die Kopie der ECE-Zulassungsbescheinigung zur Verfügung zu stellen. Diese Gebühr kann direkt in unserem Shop bezahlt werden » Bearbeitungsgebühr Kopie ECE-Zulassungsbescheinigung.

Für Anfragen bezüglich der Kopie der ECE-Zulassungsbescheinigung schreiben Sie uns bitte an info@nap-sportauspuff.com

Sind Klappenauspuffanlagen verboten?

Nein, Klappenauspuffanlagen sind nicht grundsätzlich verboten. Die weitverbreitete Unsicherheit zu diesem Thema entstand durch Gesetzesänderungen um die Jahre 2016 bis 2018, die sich jedoch nicht gegen die Klappentechnologie an sich richteten, sondern gegen deren missbräuchliche Nutzung.

  • Die alte, heute unzulässige Funktionsweise: Früher war es bei vielen Aftermarket-Systemen möglich, die Auspuffklappen per Fernbedienung oder Schalter manuell und dauerhaft zu öffnen. Solche Systeme, die keine intelligente, gesetzeskonforme Steuerung besitzen, erhalten heute keine Genehmigung mehr, da sie nicht sicherstellen, dass die Geräuschgrenzwerte jederzeit eingehalten werden.
  • Die moderne, legale NAP-Lösung: Unsere intelligenten Klappensteuerungen sind tief in die Fahrzeugelektronik (CAN-Bus) integriert. Die Klappen öffnen und schließen sich vollautomatisch und ausschließlich auf Basis gesetzlich definierter Parameter wie Motordrehzahl, Fahrzeuggeschwindigkeit und Lastzustand. Das System ist darauf ausgelegt, den Motorsound innerhalb der legalen Grenzen zu emotionalisieren und den Abgasgegendruck bei hoher Leistungsanforderung (z. B. bei starker Beschleunigung) zu optimieren – nicht, um auf Knopfdruck in der Stadt maximalen Lärm zu erzeugen.

Die GTÜ klärt auf

GTÜ Artikel zum Thema Klappenanlagen.

Klappenanlagen sind nicht generell verboten! – Die GTÜ klärt dazu auf

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Was bedeutet das E-Prüfzeichen (E-Nummer) auf meiner Auspuffanlage?

Das E-Prüfzeichen, oft auch als ECE-Genehmigung oder EG-Betriebserlaubnis bezeichnet, ist ein europaweit anerkanntes Genehmigungszeichen für Fahrzeugteile. Es bestätigt, dass die betreffende Auspuffanlage die strengen technischen Vorschriften und Geräuschemissionsstandards der Wirtschaftskommission für Europa (Economic Commission for Europe – ECE) erfüllt.

Das Prüfzeichen selbst ist direkt und dauerhaft auf dem Schalldämpfer angebracht, meist eingraviert oder auf einer festen Plakette. Es besteht aus einem Kreis oder einem Rechteck, das ein großes „E“ und eine Ziffer enthält. Diese Ziffer steht für das Land, das die Genehmigung erteilt hat (z. B. E1 für Deutschland, E3 für Italien oder E4 für die Niederlande). Darauf folgt eine mehrstellige Genehmigungsnummer, die dem spezifischen Bauteil und seinem geprüften Verwendungsbereich zugeordnet ist.

Der entscheidende Vorteil für Sie: Eine NAP-Sportauspuffanlage mit einem gültigen E-Prüfzeichen ist eintragungsfrei.

  • Sie müssen keine Änderungsabnahme bei einer Prüforganisation durchführen lassen.
  • Sie müssen die Anlage nicht in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
  • Das Mitführen von Genehmigungsdokumenten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, da das Prüfzeichen auf dem Bauteil selbst der offizielle Nachweis der Legalität ist. Dennoch kann das Mitführen einer Kopie der Genehmigung eine eventuelle Verkehrskontrolle beschleunigen.

Gültigkeit: Die ECE-Genehmigung ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in zahlreichen weiteren Ländern, die die ECE-Regelungen unterzeichnet haben (z. B. Schweiz, Norwegen, Türkei), gültig. Das bedeutet für Sie grenzenlose Fahrfreude und Rechtssicherheit in weiten Teilen Europas und darüber hinaus.

Muss ich eine NAP-Sportauspuffanlage eintragen lassen?

Die Antwort auf diese zentrale Frage hängt von der spezifischen Genehmigungsart ab, mit der Ihre NAP-Sportauspuffanlage ausgeliefert wird. Wir konzipieren unsere Produkte so, dass sie für Sie als Kunde maximalen Komfort innerhalb des komplexen rechtlichen Rahmens bieten.

Viele unserer Auspuffanlagen sind eintragungsfrei. Das bedeutet, Sie können die Anlage montieren (lassen) und sofort legal am Straßenverkehr teilnehmen, ohne eine zusätzliche Abnahme bei einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA und ohne eine Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere.

Für andere Fahrzeuge, insbesondere für Importmodelle oder spezielle Konfigurationen, ist eine formale Abnahme und eine Eintragung in die Fahrzeugdokumente gesetzlich vorgeschrieben. Auch in diesen Fällen sind Sie mit NAP auf der sicheren Seite: Wir liefern Ihnen ein vollständiges Paket mit allen erforderlichen Prüfzertifikaten und Gutachten, das eine reibungslose und erfolgreiche Abnahme bei einer anerkannten Prüfstelle ermöglicht.

In den folgenden Abschnitten erläutern wir die verschiedenen Zulassungsarten im Detail, damit Sie genau wissen, welche Regelung für Ihr Wunschprodukt gilt.

Die verschiedenen Zulassungsarten bei NAP: Ein Überblick

Wie bereits erläutert, ist die ECE-Genehmigung die komfortabelste und am weitesten verbreitete Zulassungsart für Fahrzeuge, die für den europäischen Markt bestimmt sind. Das eingravierte E-Prüfzeichen ist Ihr Nachweis für die volle Legalität ohne weiteren bürokratischen Aufwand.

Ihre Handlung: Montieren Sie die Anlage und genießen Sie den neuen Sound. Es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Die neue Teiletypgenehmigung (TTG): Der Zukunftsstandard des KBA

Seit dem 20. Juni 2024 hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die sogenannte Teiletypgenehmigung (TTG) eingeführt. Diese modernere Genehmigungsform löst schrittweise das ältere System der Teilegutachten ab. Der Hintergrund dieser Umstellung ist eine Erhöhung der Markt- und Produktsicherheit. Das KBA hat nun die direkte Kontrolle über die Erteilung und kann fehlerhafte Gutachten, die in der Vergangenheit ein Problem darstellten, widerrufen.

Für Sie als Kunde bietet eine TTG dieselben Vorteile wie eine ECE-Genehmigung: Eine NAP-Anlage mit TTG ist eintragungsfrei. Sie erkennen eine TTG an der sechsstelligen KBA-Nummer (z.B. KBA 123456), die auf dem Bauteil angebracht ist.

Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, auf einen Hersteller zu setzen, der technologisch und regulatorisch an der Spitze agiert. Während Produkte mit alten Teilegutachten nach einer Übergangsfrist ab Juni 2028 nicht mehr für Neueintragungen verwendet werden dürfen, ist eine Investition in ein Produkt mit TTG eine zukunftssichere Entscheidung.

NAP als Vorreiter: Wir sind stolz darauf, zu den ersten Herstellern zu gehören, die Produkte mit der neuen TTG anbieten. Unsere hochmoderne Sportauspuffanlage für den Ford F-150 (14. Gen) verfügt bereits über diese neue nationale Teiletypgenehmigung des KBA und unterstreicht unseren Anspruch, stets die höchsten und aktuellen Standards zu erfüllen.

Prüfzertifikate (z.B. nach EG 540/2014 oder R51.03 ASEP): Wenn eine Einzelabnahme nötig ist

Für bestimmte Fahrzeuge, insbesondere für US-Importe oder Modelle, für die eine standardisierte ECE-Genehmigung technisch nicht umsetzbar ist, gehen wir einen anderen, aber ebenso sicheren Weg. Wir liefern diese Anlagen mit einem umfassenden Dokumentationspaket, das alle notwendigen Prüfberichte und Zertifikate für eine erfolgreiche Einzelabnahme (auch Anbauabnahme nach §19(3) bzw. Begutachtung nach §21 StVZO genannt) enthält.

Was bedeutet das für Sie?

  1. Nach dem Einbau der NAP-Anlage fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug und den von uns bereitgestellten Unterlagen zu einer anerkannten Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS).
  2. Der Sachverständige prüft den korrekten Anbau und die Konformität der Anlage anhand der Zertifikate.
  3. Anschließend lassen Sie die Änderung bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen.

Die von uns bereitgestellten Zertifikate basieren auf den modernsten und strengsten europäischen Vorschriften. Dies ist kein Hindernis, sondern Ihr Garant für eine problemlose Eintragung:

  • Zertifikat nach EU-Verordnung 540/2014: Diese Verordnung hat die Geräuschmessverfahren für Fahrzeuge revolutioniert, um die Lärmemissionen unter realitätsnahen Fahrbedingungen besser zu erfassen. Ein Zertifikat nach dieser Norm belegt, dass unsere Anlage diese anspruchsvollen Tests bestanden hat.
  • Zertifikat nach UN/ECE-Regelung R51.03 ASEP + GRB: Dies ist der aktuelle und strengste Standard. „ASEP“ steht für „Additional Sound Emission Provisions“ (Zusätzliche Geräuschemissionsvorschriften). Dieses Prüfverfahren wurde speziell entwickelt, um Manipulationen bei der Typgenehmigung zu verhindern, indem das Geräuschverhalten über ein breites Spektrum von Fahrzuständen bewertet wird – nicht nur in einem eng definierten Testfenster.
Was bedeutet „nur für Rennsportzwecke“?

Bei NAP steht Performance immer im Mittelpunkt, aber nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch im Straßenverkehr erlaubt.

Wenn ein Produkt mit dem Hinweis „nur für Rennsportzwecke“ oder „nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen“ gekennzeichnet ist, bedeutet das:

  • Einsatzort: Es darf ausschließlich auf abgesperrten Strecken, also im Motorsport oder auf Testgeländen, eingesetzt werden.
  • Zulassung: Diese Produkte besitzen keine Genehmigung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – also keine ECE-, EG- oder ABE-Zulassung.

ACHTUNG: Rechtliche Konsequenzen bei Straßennutzung

Wer solche Komponenten dennoch im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, riskiert:

  • Das sofortige Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
  • Den Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Mögliche rechtliche Konsequenzen (z.B. Bußgelder, Punkte).

Der Hinweis „nur für Rennsportzwecke“ ist somit kein Marketing-Label, sondern eine klare rechtliche Abgrenzung: Diese Artikel sind für die Rennstrecke entwickelt, nicht für die Straße.

Noch unsicher? Wenn du dir unsicher bist, welche Variante für dein Fahrzeug die richtige ist – sprich uns an. Wir helfen dir gern weiter!

Gilt die ECE Genehmigung auch in der Schweiz?

Eine in der EU erteilte EG- bzw. ECE-Genehmigung ist in der Schweiz nicht automatisch und garantiert gültig. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und unterliegt ihren eigenen nationalen Zulassungsvorschriften für Fahrzeugteile.

Obwohl eine ECE-Genehmigung von vielen kantonalen Straßenverkehrsämtern als Prüfgrundlage anerkannt oder zumindest toleriert wird, besteht darauf kein Rechtsanspruch. Für eine garantierte Legalität muss eine Zubehörauspuffanlage in der Schweiz in der Regel ein spezifisches Schweizer Gutachten (z. B. ein DTC- oder FAKT-Gutachten) besitzen und in den Fahrzeugausweis eingetragen werden.

Unsere dringende Empfehlung für Kunden aus der Schweiz: Bitte klären Sie die genauen Anforderungen für die Homologation einer unserer Anlagen für Ihr spezifisches Fahrzeug vor dem Kauf mit Ihrem zuständigen kantonalen Straßenverkehrsamt ab. Dies schützt Sie vor unerwarteten Problemen und Kosten.

Unsere Schweizer Einbaupartner kümmern sich gerne um die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Im Ernstfall: Polizeikontrollen & Garantie

Die Konfrontation mit Behörden oder die Sorge um die Fahrzeuggarantie sind Momente, die bei vielen Tuning-Enthusiasten Unsicherheit auslösen. Mit dem richtigen Wissen und einem legalen NAP-Produkt können Sie diesen Situationen jedoch gelassen entgegensehen.

Was passiert mit der Werksgarantie meines Fahrzeugs, wenn ich Ihre Anlage einbaue?

Die weitverbreitete Annahme, dass der Einbau eines Zubehörteils wie einer Sportauspuffanlage automatisch zum vollständigen Verlust der Herstellergarantie führt, ist ein Mythos.

Die Rechtslage in Deutschland und der EU ist hier klar und basiert auf dem Kausalitätsprinzip. Das bedeutet: Ein Fahrzeughersteller kann einen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch nur dann ablehnen, wenn ein direkter und nachweisbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem von Ihnen verbauten Zubehörteil und dem aufgetretenen Schaden besteht.

  • Beispiel 1 (Garantie bleibt unberührt): Wenn an Ihrem Fahrzeug ein Defekt am Getriebe, an der Elektronik des Infotainmentsystems oder an den elektrischen Fensterhebern auftritt, steht dies in keinem Zusammenhang mit der Auspuffanlage. Die Herstellergarantie für diese Bauteile bleibt vollständig erhalten.
  • Beispiel 2 (Garantie kann betroffen sein): Sollte ein Schaden an einem Bauteil der Abgasnachbehandlung (z. B. Katalysator oder Lambdasonde) auftreten und der Hersteller kann nachweisen, dass dieser Schaden direkt durch eine fehlerhafte oder unpassende Zubehör-Auspuffanlage verursacht wurde (z.B. durch falschen Abgasgegendruck oder extreme Hitzeentwicklung), könnte er die Garantie für diese spezifischen, betroffenen Teile ablehnen.

Die Sicherheit von NAP: Genau hier liegt der Vorteil unserer hochwertigen Produkte. Jede NAP-Sportauspuffanlage wird fahrzeugspezifisch entwickelt, auf Prüfständen getestet und präzise auf den jeweiligen Motor und dessen Management abgestimmt. Wir stellen sicher, dass alle relevanten Parameter wie der Abgasgegendruck im optimalen Bereich liegen. Dadurch wird das Risiko von Folgeschäden, die zu Garantiekonflikten führen könnten, auf ein absolutes Minimum reduziert.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine reibungslose Kontrolle
  1. Grundlagen: Halten Sie auf Anweisung an, stellen Sie den Motor ab und halten Sie Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) griffbereit.
  2. Proaktiv informieren: Teilen Sie dem Beamten sachlich mit, dass an Ihrem Fahrzeug eine Sportauspuffanlage der Marke NAP verbaut ist und diese über eine gültige Straßenzulassung verfügt.
  3. Wissen ist Ihr Vorteil – unterscheiden Sie nach Zulassungsart:
    • Fall A: Ihre Anlage hat eine ECE-Genehmigung oder eine TTG. Erklären Sie, dass die Anlage über ein E-Prüfzeichen bzw. eine KBA-Nummer für die TTG verfügt und daher eintragungsfrei Weisen Sie den Beamten höflich auf die entsprechende Gravur oder Plakette am Schalldämpfer hin, die er zur Überprüfung heranziehen kann.
    • Fall B: Ihre Anlage wurde per Einzelabnahme eingetragen (z.B. Camaro, Gladiator). Der entscheidende Nachweis ist hier der Eintrag in Ihren Fahrzeugpapieren. Zeigen Sie dem Beamten den entsprechenden Vermerk (meist unter Ziffer 22). Er wird die dort genannte Genehmigungs- oder Teilenummer mit der Anlage abgleichen.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Alle unsere Anlagen sind so konstruiert, dass sie im genehmigten Zustand die gesetzlichen Geräusch- und Abgasvorschriften einhalten. Jegliche Manipulation an der Auspuffanlage oder ihrer Steuerung ist strengstens verboten. Dies führt unweigerlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, zu empfindlichen Bußgeldern und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

Produkte, Technik & Pflege

Eine NAP-Sportauspuffanlage ist mehr als nur ein Bauteil – sie ist ein Stück hochentwickelte Technik. In diesem Abschnitt beantworten wir Fragen zur Technik, Qualität und richtigen Pflege unserer Produkte, damit Sie lange Freude daran haben.

Warum verfärben sich Edelstahl-Auspuffanlagen gelb/braun?

Die goldgelbe bis bräunliche Verfärbung von Edelstahlteilen einer Auspuffanlage ist ein vollkommen normaler physikalischer Prozess und kein Zeichen für einen Materialfehler oder minderwertige Qualität. Diese sogenannten Anlauffarben entstehen, wenn Edelstahl hohen Temperaturen ausgesetzt wird.

Durch die Hitze bildet sich auf der Metalloberfläche eine hauchdünne, transparente Oxidschicht. Je nach Temperatur und Dicke dieser Schicht wird das Licht unterschiedlich gebrochen, was zu den sichtbaren Farbveränderungen führt, von Hellgelb über Gold und Braun bis zu Blau und Violett bei sehr hohen Temperaturen.

Die intelligente NAP-Lösung: Wir verstehen, dass eine makellose Optik, insbesondere am Fahrzeugheck, für unsere Kunden von großer Bedeutung ist. Deswegen sind die sichtbaren Endrohre unserer NAP-Anlagen in einer aufwendigen doppelwandigen Konstruktion gefertigt. Zwischen dem inneren, abgasführenden Rohr und der äußeren, sichtbaren Hülle befindet sich eine isolierende Luftschicht. Diese Konstruktion entkoppelt die äußere Wand thermisch vom heißen Abgasstrom. Dadurch erhitzt sich die sichtbare Oberfläche deutlich weniger, was die Bildung von Anlauffarben im sichtbaren Bereich effektiv verhindert, und eine dauerhaft brillante und neuwertige Optik gewährleistet.

NAP FAQ Verfaerbung

links: Originalendrohr, rechts: doppelwandiges NAP-Endrohr

Wie haltbar ist die angebotene schwarze Keramikbeschichtung?

Die von uns optional angebotene schwarze Keramikbeschichtung ist eine der haltbaren und widerstandsfähigsten Oberflächenveredelungen, die für Auspuffanlagen verfügbar ist.

Diese Hightech-Beschichtung ist in ihren Eigenschaften deutlich robuster als ein herkömmlicher Fahrzeuglack oder eine einfache Pulverbeschichtung. Ihre Hauptvorteile sind:

  • Extreme Hitzebeständigkeit: Die Beschichtung bleibt auch bei den sehr hohen Betriebstemperaturen einer Auspuffanlage farbecht und stabil.
  • Hohe mechanische Robustheit: Sie bietet einen hervorragenden Schutz gegen Steinschläge und Kratzer.
  • Dauerhafte Haftung: Ein Abplatzen oder Abblättern der Beschichtung, wie es bei minderwertigen Lackierungen oft vorkommt, ist bei unserer professionell aufgetragenen Keramikbeschichtung bei normalem Gebrauch ausgeschlossen.

Sie sorgt nicht nur für eine dauerhaft edle, mattschwarze Optik, sondern schützt auch das darunterliegende Edelstahlmaterial zusätzlich vor Umwelteinflüssen.

Wie sieht es mit der Garantie aus?

NAP-Sportauspuff steht für höchste Qualität „Made in Germany“. Wir sind von der Langlebigkeit und der präzisen Verarbeitung unserer Produkte überzeugt. Daher gewähren wir auf alle unsere Sportauspuffanlagen eine umfassende Herstellergarantie gegen Material- und Herstellungsfehler. Wir räumen für alle unsere Produkte, die in unserem Online-Shop oder vor Ort gekauft wurden eine 24-monatige Herstellergarantie ein. Bei Produkten, die Sie bei anderen Händlern gekauft haben, gilt selbstverständlich eine gesetzliche Gewährleistung. Wenden sie sich bitte bei Gewährleistungsansprüchen immer an den jeweiligen Händler/Vertragspartner.

Sind die Klappen in den NAP-Anlagen wartungsfrei?

Unsere elektronisch gesteuerten Abgasklappen und deren Mechanismen werden aus hochwertigen, hitzebeständigen Materialien gefertigt und sind auf maximale Langlebigkeit und einen prinzipiell wartungsfreien Betrieb ausgelegt.

Um jedoch auch nach vielen Jahren und unter anspruchsvollen Bedingungen, wie Fahrten im Winter mit Streusalzeinfluss, eine dauerhaft reibungslose und schnelle Funktion der beweglichen Teile zu garantieren, empfehlen wir eine gelegentliche, vorbeugende Pflege.

Für diesen Zweck haben wir unser spezielles Klappen-Wartungsspray entwickelt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Ölen oder Fetten, die bei den hohen Temperaturen der Abgasanlage schnell verbrennen und ihre Wirkung verlieren, bietet unser Spray einen langanhaltenden Schutz. Die enthaltenen speziellen Keramikpartikel gewährleisten eine zuverlässige Schmierung und schützen die Klappenmechanik effektiv vor Korrosion und Festsetzen bei Temperaturen von bis zu 1200°C.

Wie hoch ist der dB-Wert der NAP Sportauspuffanlagen?

Es ist nicht möglich, einen pauschalen Dezibel-Wert (dB) für alle unsere Anlagen anzugeben, da der zulässige Geräuschpegel fahrzeugspezifisch ist. Der für Ihr Fahrzeug gesetzlich festgelegte Grenzwert ist in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter den folgenden Feldern vermerkt:

  • Feld U.1: Standgeräusch in dB(A)
  • Feld U.2: Motordrehzahl in min−1, bei der das Standgeräusch gemessen wird

Jede einzelne NAP-Sportauspuffanlage wird so entwickelt, konstruiert und geprüft, dass sie die für das jeweilige Fahrzeugmodell geltenden Grenzwerte für das Stand- und insbesondere für das Fahrgeräusch exakt einhält. Die offizielle Fahrgeräuschmessung ist ein hochkomplexes, genormtes Verfahren, das auf einer zertifizierten Teststrecke unter exakt definierten Bedingungen stattfindet. Eine simple Messung mit einer Smartphone-App oder einem Handmessgerät am Straßenrand ist nicht aussagekräftig und nicht mit der offiziellen Typgenehmigungsmessung vergleichbar.

Bei einer Verkehrskontrolle wird üblicherweise eine Nahfeld-Standgeräuschmessung durchgeführt. Hierbei gewährt der Gesetzgeber eine Messtoleranz von 5 dB(A) auf den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Wert. Unsere Anlagen sind so ausgelegt, dass sie auch unter Berücksichtigung dieser Toleranz sicher im legalen Bereich bleiben.

Wir veröffentlichen jedoch keine konkreten dB-Werte. Der Grund: Messwerte in Dezibel geben die subjektiv empfundene Lautstärke und den charakteristischen Klangeindruck nur unzureichend wieder. Vielmehr legen wir bei unseren Anlagen Wert auf einen satten, kräftigen und voluminösen Sound, der sich im Alltag und unter verschiedenen Fahrbedingungen bewährt – ohne dabei die zulässigen Geräuschpegel zu überschreiten.

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