Wie bereits erläutert, ist die ECE-Genehmigung die komfortabelste und am weitesten verbreitete Zulassungsart für Fahrzeuge, die für den europäischen Markt bestimmt sind. Das eingravierte E-Prüfzeichen ist Ihr Nachweis für die volle Legalität ohne weiteren bürokratischen Aufwand.

Ihre Handlung: Montieren Sie die Anlage und genießen Sie den neuen Sound. Es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Die neue Teiletypgenehmigung (TTG): Der Zukunftsstandard des KBA

Seit dem 20. Juni 2024 hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die sogenannte Teiletypgenehmigung (TTG) eingeführt. Diese modernere Genehmigungsform löst schrittweise das ältere System der Teilegutachten ab. Der Hintergrund dieser Umstellung ist eine Erhöhung der Markt- und Produktsicherheit. Das KBA hat nun die direkte Kontrolle über die Erteilung und kann fehlerhafte Gutachten, die in der Vergangenheit ein Problem darstellten, widerrufen.

Für Sie als Kunde bietet eine TTG dieselben Vorteile wie eine ECE-Genehmigung: Eine NAP-Anlage mit TTG ist eintragungsfrei. Sie erkennen eine TTG an der sechsstelligen KBA-Nummer (z.B. KBA 123456), die auf dem Bauteil angebracht ist.

Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, auf einen Hersteller zu setzen, der technologisch und regulatorisch an der Spitze agiert. Während Produkte mit alten Teilegutachten nach einer Übergangsfrist ab Juni 2028 nicht mehr für Neueintragungen verwendet werden dürfen, ist eine Investition in ein Produkt mit TTG eine zukunftssichere Entscheidung.

NAP als Vorreiter: Wir sind stolz darauf, zu den ersten Herstellern zu gehören, die Produkte mit der neuen TTG anbieten. Unsere hochmoderne Sportauspuffanlage für den Ford F-150 (14. Gen) verfügt bereits über diese neue nationale Teiletypgenehmigung des KBA und unterstreicht unseren Anspruch, stets die höchsten und aktuellen Standards zu erfüllen.

Prüfzertifikate (z.B. nach EG 540/2014 oder R51.03 ASEP): Wenn eine Einzelabnahme nötig ist

Für bestimmte Fahrzeuge, insbesondere für US-Importe oder Modelle, für die eine standardisierte ECE-Genehmigung technisch nicht umsetzbar ist, gehen wir einen anderen, aber ebenso sicheren Weg. Wir liefern diese Anlagen mit einem umfassenden Dokumentationspaket, das alle notwendigen Prüfberichte und Zertifikate für eine erfolgreiche Einzelabnahme (auch Anbauabnahme nach §19(3) bzw. Begutachtung nach §21 StVZO genannt) enthält.

Was bedeutet das für Sie?

  1. Nach dem Einbau der NAP-Anlage fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug und den von uns bereitgestellten Unterlagen zu einer anerkannten Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS).
  2. Der Sachverständige prüft den korrekten Anbau und die Konformität der Anlage anhand der Zertifikate.
  3. Anschließend lassen Sie die Änderung bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen.

Die von uns bereitgestellten Zertifikate basieren auf den modernsten und strengsten europäischen Vorschriften. Dies ist kein Hindernis, sondern Ihr Garant für eine problemlose Eintragung:

  • Zertifikat nach EU-Verordnung 540/2014: Diese Verordnung hat die Geräuschmessverfahren für Fahrzeuge revolutioniert, um die Lärmemissionen unter realitätsnahen Fahrbedingungen besser zu erfassen. Ein Zertifikat nach dieser Norm belegt, dass unsere Anlage diese anspruchsvollen Tests bestanden hat.
  • Zertifikat nach UN/ECE-Regelung R51.03 ASEP + GRB: Dies ist der aktuelle und strengste Standard. „ASEP“ steht für „Additional Sound Emission Provisions“ (Zusätzliche Geräuschemissionsvorschriften). Dieses Prüfverfahren wurde speziell entwickelt, um Manipulationen bei der Typgenehmigung zu verhindern, indem das Geräuschverhalten über ein breites Spektrum von Fahrzuständen bewertet wird – nicht nur in einem eng definierten Testfenster.